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Anhang

Allgemeine Angaben

Die das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1750.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz wurde zur Erhöhung der Bilanzklarheit um den Posten „Forderungen gegen die Stadt Regensburg“ ergänzt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig weitgehend linear und in geringem Umfang degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zweieinhalb-fache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate.

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten

3 Jahre

grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden Grundstücken

10 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 23 Jahre

 

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Anspruch genommen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.

Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.

Der Ansatz der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt mit dem Barwert der Verpflichtungen für Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückstände ab Beginn der jeweiligen Altersteilzeitverhältnisse. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie folgender Einkommenstrend zugrunde: 5,5 % für 2023, 3,5 % für 2024, jährlich 2,0 % ab 2025 (Vorjahr: grundsätzlich 2,0 % p. a.). Eine Fluktuationsrate wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (siebenjähriger Durchschnitt) angesetzt (zum 31.12.2022 betrug dieser 1,44 % p. a.; Vorjahr: 1,35 % p. a.). Wertguthaben aus Altersteilzeitverhältnissen werden gemäß den Vorschriften zur gesetzlichen Insolvenzsicherung abgesichert. Es handelt sich dabei um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände gemäß
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die mit ihrem beizulegenden ­Zeitwert bewertet werden.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungs-verordnung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.

 

Angaben zur Bilanz

 

1 Anlagevermögen

Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Jahr 2022 wie folgt entwickelt:

Angaben in T€

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Abschreibungen

Buchwerte

 

Stand

01.01.22

Zugänge

Umbu-
chungen

Abgänge

Stand

31.12.22

Stand

01.01.22

Zugänge

Umbu-
chungen

Abgänge

Stand

31.12.22

Stand

31.12.22

Stand

31.12.21

Immaterielle Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten

209

11

-

-

220

181

11

-

-

192

28

28

 

209

11

-

-

220

181

11

-

-

192

28

28

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich der

Bauten auf fremden Grundstücken

24

-

-

-

24

23

0

-

-

23

1

1

andere Anlagen,

Betriebs- und ­Geschäftsausstattung

1.550

163

-

28

1.685

1.183

122

-

28

1.277

408

367

Anlagen im Bau

58

-

-

-

58

-

-

-

-

-

58

58

 

1.632

163

-

28

1.767

1.206

122

-

28

1.300

467

426

 

Gesamt

1.841

174

-

28

1.987

1.387

133

-

28

1.492

495

454

Bei den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind in der Spalte Zugänge erhaltene Zuschüsse von 5 T€ abgesetzt. Sie entfallen ausschließlich auf „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“.

 

2 Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

 


3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

175

145

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

437

450

Forderungen gegen die Stadt Regensburg

115

122

sonstige Vermögensgegenstände

38

16

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt

765

733

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen die Stadt Regensburg betreffen wie im Vorjahr weitgehend Wartungs- und Reparaturleistungen.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

 

4 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der Ansatz der Altersteilzeitverpflichtungen entspricht den versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen beträgt 33 T€ (Vorjahr: 31 T€). Dem steht ein zu verrechnendes Vermögen (Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut) mit einem beizulegenden Wert (entspricht den Anschaffungskosten) von unverändert zum Vorjahr 52 T€ gegenüber.

 

5 Gewinnrücklagen

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen.

 

6 Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Urlaubs- und Gleitzeitansprüche

294

265

weitere Personalkosten

138

156

Sonstiges

13

13

sonstige Rückstellungen gesamt

445

434

 

7 Verbindlichkeiten

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

109

74

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

326

518

sonstige Verbindlichkeiten

(davon aus Steuern)

(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)

42

(36)

(-)

43

(38)

(0)

Verbindlichkeiten gesamt

477

635

 

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich hinsichtlich ihrer Art wie folgt zusammen:

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Vertragliche Gewinnabführung

313

498

Steuern aus Organschaft

31

5

Lieferungen und Leistungen

- 18

14

Sonstiges

-

1

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gesamt

326

518

 

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit einem Betrag von 321 T€ (Vorjahr: 506 T€) auf die Gesellschafterin.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.

 

8 Umsatzerlöse

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Wartungs- und Instandhaltungsleistungen

8.391

8.202

Sonstiges

395

391

Umsatzerlöse gesamt

8.786

8.593

 

9 Materialaufwand

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

2.147

1.899

Aufwendungen für bezogene Leistungen

879

852

Materialaufwand gesamt

3.026

2.751

 

10 Personalaufwand

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Löhne und Gehälter

3.674

3.525

soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

(davon für Altersversorgung)

1.051

(270)

1.033

(268)

Personalaufwand gesamt

4.725

4.558

 

11 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis errechnet sich aus Zinserträgen von 882,64 € (Vorjahr: 451,40 €) abzüglich Zinsaufwendungen von 848,91 € (Vorjahr: 959,00 €). Die Zinserträge resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus verbundenen Unternehmen. Die Zinsaufwendungen betreffen mit 726,00 € (Vorjahr: vollumfänglich)

 

Organe der Gesellschaft

 

Gesellschafterversammlung

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.600,00 €. Alleinige Gesellschafterin ist die das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg.

 

Aufsichtsrat

Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Gabriele Opitz, Stadträtin, Zahnärztin, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Thomas Kleinert, Konzernbetriebsratsvorsitzender der das Stadtwerk Regensburg GmbH, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Michael Achmann, Stadtrat, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Andreas Bach, Busfahrer
Eva Brandl, ehem. Betriebsratsvorsitzende der REWAG KG
Bernadette Dechant, Stadträtin, Verwaltungsangestellte
Jürgen Eberwein, Stadtrat, Kriminalhauptkommissar
Dr. Astrid Freudenstein, Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, MdB a. D.
Özgür Geles, Betriebsrat, Busfahrer
Joachim Graf, Stadtrat, Lehrer
Tobias Haidt, Betriebsrat, Personaldisponent
Hans Holler, Stadtrat, Führungskraft
Anna Hopfe, Stadträtin, Studentin
Michael Lehner, Stadtrat, Unternehmer
Lydia Manetschkin, stellv. Betriebsratsvorsitzende der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, Busfahrerin
Thomas Straub, Stadtrat, Projektleiter
Thomas Thurow, Stadtrat, Unternehmer

 

Geschäftsführung

Dipl.-Volkswirt Manfred Koller, Geschäftsführer

 

Sonstige Angaben

Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Mietvertrag mit der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH sowie aus Dienstleistungsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG und der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Für das Geschäftsjahr 2023 resultieren hieraus geplante Zahlungsverpflichtungen von insgesamt netto 1.177 T€. Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.

Im Geschäftsjahr 2022 waren ohne Auszubildende durchschnittlich 67 (Vorjahr: 66) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden 14 (Vorjahr: elf) Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer hinzugerechnet.

Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

01.01. – 31.12.

2022

T€

2021

T€

Umsatzerlöse

13

7

sonstige betriebliche Erträge

48

2

Personalaufwand

- 1

- 2

sonstige betriebliche Aufwendungen

- 7

- 10

periodenfremdes Ergebnis gesamt

53

3

 

Die Geschäftsführung erhält ihre Bezüge von der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Die Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg GmbH sind in Personalunion auch Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH. Die Vergütungen werden ausschließlich vom Mutterunternehmen bezahlt.

Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022 haben sich nicht ereignet.

Die das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH ist in den Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, einbezogen. Die das Stadtwerk Regensburg GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.

Regensburg, den 03. Mai 2023

das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH
Geschäftsführung

Manfred Koller