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Anhang

Allgemeine Angaben

Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1751.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Entsprechend der Änderungsverordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurden die Bilanzposten in der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erweitert.

Des Weiteren wurde das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz zur Erhöhung der Bilanzklarheit um die Posten „Forderungen gegen die Stadt Regensburg“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ und „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg“ ergänzt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten

3 bis 8 Jahre

grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden Grundstücken

3 bis 50 Jahre

Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen

3 bis 25 Jahre

Fahrzeuge für Personenverkehr

3 bis 6 Jahre

technische Anlagen und Maschinen

5 bis 20 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 bis 20 Jahre

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen sind zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für Hilfsstoffe in Anspruch genommen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.

Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden seit dem 01.01.2021 grundsätzlich in einem Sonderposten passiviert und entsprechend dem Abschreibungssatz des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufgelöst. Die bis zum 31.12.2020 erhaltenen Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Zinsabgrenzungen für Bankkredite werden in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.

Angaben zur Bilanz

Angaben in T€

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Abschreibungen

Buchwerte

 

Stand

01.01.22

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Stand

31.12.22

Stand

01.01.22

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Stand

31.12.22

Stand

31.12.22

Stand

31.12.21

Immaterielle Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten

1.851

158

+ 546

-

2.555

1.633

229

-

-

1.862

693

218

geleistete Anzahlungen

543

-

- 543

-

-

-

-

-

-

-

-

543

 

2.394

158

+ 3

-

2.555

1.633

229

-

-

1.862

693

761

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich der

Bauten auf fremden Grundstücken

30.665

-

+ 31

277

30.419

22.267

453

-

35

22.685

7.734

8.398

Streckenausrüstung und

Sicherungsanlagen

1.796

74

+ 2

-

1.872

1.452

97

-

-

1.549

323

344

Fahrzeuge für
Personenverkehr

35.277

3.879

-

-

156

24.609

4.310

-

-

28.919

10.237

10.668

Maschinen und maschi-
nelle Anlagen, die nicht zu den beiden vorgenannten Posten gehören

2.290

579

+ 2.016

-

4.885

1.647

101

-

-

1.748

3.137

643

andere Anlagen,

Betriebs- und ­Geschäftsausstattung

5.904

508

+ 326

-

6.738

4.454

573

-

-

5.027

1.711

1.450

geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau

2.554

685

- 2.378

-

861

-

-

-

-

-

861

2.554

 

78.486

5.725

- 3

277

83.931

54.429

5.534

-

35

59.928

24.003

24.057

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

180

-

-

-

180

-

-

-

-

-

180

180

Beteiligungen

20

-

-

-

20

-

-

-

-

-

20

20

sonstige Ausleihungen

2

-

-

-

2

-

-

-

-

-

2

2

 

202

-

-

-

202

-

-

-

-

-

202

202

 

Gesamt

81.082

5.883

-

277

86.688

56.062

5.763

-

35

61.790

24.898

25.020

 

Bei den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind in der Spalte Zugänge erhaltene Zuschüsse von 9 T€ abgesetzt, die auf „Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen“ entfallen.

Aufstellung des Anteilsbesitzes (Stand: 31. Dezember 2022):

Name und Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital

%

Eigenkapital

T€

Ergebnis 2022

T€

Regensburger Verkehrsverbund GmbH,

1)

51,00

347

- 24.534

1) Ergebnis vor Verlustübernahme

2 Vorräte

Es handelt sich ausschließlich um Hilfs- und Betriebsstoffe.

3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Aufstellung des Anteilsbesitzes (Stand: 31. Dezember 2022):

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

324

143

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

17.139

17.799

Forderungen gegen die Stadt Regensburg

-

888

sonstige Vermögensgegenstände

390

196

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt

17.853

19.026

 

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Verbindlichkeiten 26.645 T€ (Vorjahr: 18.606 T€) und betreffen insbesondere die vertragliche Verlustübernahme durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH (23.161 T€; Vorjahr: 18.013 T€). Außerdem bestehen Erstattungsansprüche aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (noch nicht abziehbare Vorsteuer) von 479 T€ (Vorjahr: 511 T€) sowie zum 31.12.2022 Forderungen aus einem ausgereichten Kassenkredit von 3.000 T€. Die aufgerechneten Verbindlichkeiten resultieren zum 31.12.2022 aus einem erhaltenen Kassenkredit von 6.400 T€; die restlichen aufgerechneten Verbindlichkeiten betreffen weitgehend Leistungen sowie die umsatzsteuerliche Organschaft (Vorjahr: größtenteils die umsatzsteuerliche Organschaft). Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 16.525 T€ (Vorjahr: 17.797 T€).

Die Forderungen gegen die Stadt Regensburg betrafen zum 31.12.2021 Leistungen und weiterverrechnete Kosten von 467 T€.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

4 Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Stand

31.12.2022

T€

31.12.2021

T€

Urlaubs- und Gleitzeitansprüche

1.171

1.048

weitere Personalkosten

568

630

ausstehende Rechnungen

75

237

Umlageverpflichtung

155

150

Rückerstattung ÖPNV-Rettungsschirm / 9-€-Ticket

2.050

790

Sonstiges

17

18

sonstige Rückstellungen gesamt

4.036

2.873

 

5 Verbindlichkeiten

 

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

T€

Restlaufzeit

mehr als 1 Jahr

T€

Stand

31.12.2022

T€

Stand

31.12.2021

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.775

6.535

9.310

10.535

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.494

-

1.494

1.168

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.090

-

1.090

5.289

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg

295

-

295

-

sonstige Verbindlichkeiten

(davon aus Steuern)

1.321

(124)

-

(-)

1.321

(124)

3.024

(123)

Verbindlichkeiten gesamt

6.975

6.535

13.510

20.016

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2022 enthalten einen Betrag von 498 T€ mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Forderungen 1.275 T€

(Vorjahr: 5.423 T€) und beinhalten Kassenkredite von 400 T€ (Vorjahr: 2.450 T€). Zum 31.12.2021 bestanden ­Rückzahlungsverpflichtungen an die Regensburger Verkehrsverbund GmbH von 2.022 T€. Die restlichen Verbindlichkeiten resultieren wie im Vorjahr vor allem aus Lieferungen und Leistungen. Die aufgerechneten Forderungen betreffen wie im Vorjahr fast vollumfänglich Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg belaufen sich vor Aufrechnung mit Forderungen auf 311 T€ und betreffen fast ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen. Die aufgerechneten Forderungen entfallen ­vollumfänglich auf Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Zuschüsse für die Busbeschaffung (1.155 T€; Vorjahr: 1.930 T€) sowie weitere (Investitions-)Zuschüsse von 12 T€ (Vorjahr: 938 T€). Nach Abschluss der entsprechenden Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich die Einstellung der Zuschüsse in den Sonderposten für Investitions­zuschüsse.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Vorjahres enthielten 7.610 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: 842 T€). Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten des Vorjahres betrugen weniger als ein Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

6 Umsatzerlöse

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Erträge aus der Erbringung der Betriebsleistung für die

Regensburger Verkehrsverbund GmbH

36.689

32.471

sonstige Umsatzerlöse

3.807

3.488

Umsatzerlöse gesamt

40.496

35.959

 

7 sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten ist ein ÖPNV-Zuschuss von 1.350 T€ (Vorjahr: 1.000 T€) nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG enthalten, der von der Stadt Regensburg an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH ausgezahlt wurde.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2022 eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2022 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Einführung des 9-€-Tickets in Höhe von 2.378 T€ und der COVID-19-Pandemie in Höhe von 1.463 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum Bilanzstichtag ergab eine insgesamt um 1.013 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Im Vorjahr enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2021 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 3.841 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum 31.12.2021 ergab eine um 408 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Die Berechnung des endgültigen Schadens ergab eine um 1.038 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Die zugehörige Rückstellung wurde zum 31.12.2022 entsprechend angepasst.

Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge die anteilige Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse von 1.180 T€ (Vorjahr: 435 T€) sowie zusätzlich im Vorjahr eine Zuwendung von 40 T€ nach dem Förderprogramm zur vorübergehenden Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie.

8 Materialaufwand

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe

3.232

2.322

Aufwendungen für bezogene Leistungen

13.744

11.652

Materialaufwand gesamt

16.976

13.974

9 Personalaufwand

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

Löhne und Gehälter

13.943

13.406

soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

(davon für Altersversorgung)

4.001

(1.034)

3.787

(962)

Personalaufwand gesamt

17.944

17.193

 

10 Finanzergebnis

01.01. – 31.12

2022

T€

2021

T€

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

(davon aus verbundenen Unternehmen)

19

(19)

18

(18)

Aufwendungen aus Verlustübernahme

- 24.534

- 19.749

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(davon an verbundene Unternehmen)

- 140

(- 42)

- 109

(- 23)

Finanzergebnis gesamt

- 24.655

- 19.840

 

Organe der Gesellschaft

Gesellschafterversammlung

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.022.600,00 €. Alleinige Gesellschafterin ist das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg.


Aufsichtsrat

Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Gabriele Opitz, Stadträtin, Zahnärztin, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Thomas Kleinert, Konzernbetriebsratsvorsitzender der das Stadtwerk Regensburg GmbH, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Michael Achmann, Stadtrat, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Andreas Bach, Busfahrer
Eva Brandl, ehem. Betriebsratsvorsitzende der REWAG KG
Bernadette Dechant, Stadträtin, Verwaltungsangestellte
Jürgen Eberwein, Stadtrat, Kriminalhauptkommissar
Dr. Astrid Freudenstein, Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, MdB a. D.
Özgür Geles, Betriebsrat, Busfahrer
Joachim Graf, Stadtrat, Lehrer
Tobias Haidt, Betriebsrat, Personaldisponent
Hans Holler, Stadtrat, Führungskraft
Anna Hopfe, Stadträtin, Studentin
Michael Lehner, Stadtrat, Unternehmer
Lydia Manetschkin, stellv. Betriebsratsvorsitzende der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, Busfahrerin
Thomas Straub, Stadtrat, Projektleiter
Thomas Thurow, Stadtrat, Unternehmer


Geschäftsführung

Dipl.-Volkswirt Manfred Koller, Geschäftsführer

Sonstige Angaben

Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Ergebnisabführungsvertrag mit der Regensburger Verkehrsverbund GmbH. Der geplante zu übernehmende Verlust dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 25,6 Mio. €. Zahlungsverpflichtungen ergeben sich außerdem aus Dienstleistungsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG und der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Für das Geschäftsjahr 2023 resultieren hieraus geplante Mittelabflüsse von insgesamt netto 2,7 Mio. €. Das Bestellobligo zum 31.12.2022 belief sich auf netto 7,2 Mio. € und resultiert größtenteils aus der Busbeschaffung (6,5 Mio. €). Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.

Im Geschäftsjahr 2022 waren ohne Auszubildende durchschnittlich 318 (Vorjahr: 305) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden 38 (Vorjahr: 40) Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer hinzugerechnet.

Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022 haben sich nicht ereignet.

Die Geschäftsführung erhält ihre Bezüge von der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Die Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg GmbH sind in Personalunion auch Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH. Die Vergütungen werden ausschließlich vom Mutterunternehmen bezahlt.

Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

01.01. – 31.12.

2022

T€

2021

T€

Umsatzerlöse

10

17

sonstige betriebliche Erträge

- 381

225

Materialaufwand

- 97

- 27

Personalaufwand

- 5

- 20

sonstige betriebliche Aufwendungen

- 15

- 101

periodenfremdes Ergebnis gesamt

- 488

94

Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2022 eine Kürzung von 630 T€, die aus der Berechnung des endgültigen Schadens für den ÖPNV-Rettungsschirm 2021 resultieren.

Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH wird mit ihrer Tochtergesellschaft in den befreienden Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, einbezogen. Die das Stadtwerk Regensburg GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.

Regensburg, den 03. Mai 2023

das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH
Geschäftsführung

Manfred Koller