Anhang
Allgemeine Angaben
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1751.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Entsprechend der Änderungsverordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurden die Bilanzposten in der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erweitert.
Des Weiteren wurde das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz zur Erhöhung der Bilanzklarheit um die Posten „Forderungen gegen die Stadt Regensburg“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ und „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg“ ergänzt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an | 3 bis 8 Jahre |
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3 bis 50 Jahre |
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 3 bis 25 Jahre |
Fahrzeuge für Personenverkehr | 3 bis 6 Jahre |
technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 20 Jahre |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 20 Jahre |
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für Hilfsstoffe in Anspruch genommen.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.
Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden seit dem 01.01.2021 grundsätzlich in einem Sonderposten passiviert und entsprechend dem Abschreibungssatz des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufgelöst. Die bis zum 31.12.2020 erhaltenen Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Zinsabgrenzungen für Bankkredite werden in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.
Angaben zur Bilanz
Angaben in T€ | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
Stand 01.01.22 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.22 | Stand 01.01.22 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.22 | Stand 31.12.22 | Stand 31.12.21 | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 1.851 | 158 | + 546 | - | 2.555 | 1.633 | 229 | - | - | 1.862 | 693 | 218 |
geleistete Anzahlungen | 543 | - | - 543 | - | - | - | - | - | - | - | - | 543 |
2.394 | 158 | + 3 | - | 2.555 | 1.633 | 229 | - | - | 1.862 | 693 | 761 | |
Sachanlagen | ||||||||||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 30.665 | - | + 31 | 277 | 30.419 | 22.267 | 453 | - | 35 | 22.685 | 7.734 | 8.398 |
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 1.796 | 74 | + 2 | - | 1.872 | 1.452 | 97 | - | - | 1.549 | 323 | 344 |
Fahrzeuge für | 35.277 | 3.879 | - | - | 156 | 24.609 | 4.310 | - | - | 28.919 | 10.237 | 10.668 |
Maschinen und maschi- | 2.290 | 579 | + 2.016 | - | 4.885 | 1.647 | 101 | - | - | 1.748 | 3.137 | 643 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.904 | 508 | + 326 | - | 6.738 | 4.454 | 573 | - | - | 5.027 | 1.711 | 1.450 |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.554 | 685 | - 2.378 | - | 861 | - | - | - | - | - | 861 | 2.554 |
78.486 | 5.725 | - 3 | 277 | 83.931 | 54.429 | 5.534 | - | 35 | 59.928 | 24.003 | 24.057 | |
Finanzanlagen | ||||||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 180 | - | - | - | 180 | - | - | - | - | - | 180 | 180 |
Beteiligungen | 20 | - | - | - | 20 | - | - | - | - | - | 20 | 20 |
sonstige Ausleihungen | 2 | - | - | - | 2 | - | - | - | - | - | 2 | 2 |
202 | - | - | - | 202 | - | - | - | - | - | 202 | 202 | |
Gesamt | 81.082 | 5.883 | - | 277 | 86.688 | 56.062 | 5.763 | - | 35 | 61.790 | 24.898 | 25.020 |
Bei den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind in der Spalte Zugänge erhaltene Zuschüsse von 9 T€ abgesetzt, die auf „Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen“ entfallen.
Aufstellung des Anteilsbesitzes (Stand: 31. Dezember 2022):
Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital % | Eigenkapital T€ | Ergebnis 2022 T€ |
Regensburger Verkehrsverbund GmbH, 1) | 51,00 | 347 | - 24.534 |
1) Ergebnis vor Verlustübernahme
2 Vorräte
Es handelt sich ausschließlich um Hilfs- und Betriebsstoffe.
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aufstellung des Anteilsbesitzes (Stand: 31. Dezember 2022):
Stand | 31.12.2022 T€ | 31.12.2021 T€ |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 324 | 143 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 17.139 | 17.799 |
Forderungen gegen die Stadt Regensburg | - | 888 |
sonstige Vermögensgegenstände | 390 | 196 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt | 17.853 | 19.026 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Verbindlichkeiten 26.645 T€ (Vorjahr: 18.606 T€) und betreffen insbesondere die vertragliche Verlustübernahme durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH (23.161 T€; Vorjahr: 18.013 T€). Außerdem bestehen Erstattungsansprüche aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (noch nicht abziehbare Vorsteuer) von 479 T€ (Vorjahr: 511 T€) sowie zum 31.12.2022 Forderungen aus einem ausgereichten Kassenkredit von 3.000 T€. Die aufgerechneten Verbindlichkeiten resultieren zum 31.12.2022 aus einem erhaltenen Kassenkredit von 6.400 T€; die restlichen aufgerechneten Verbindlichkeiten betreffen weitgehend Leistungen sowie die umsatzsteuerliche Organschaft (Vorjahr: größtenteils die umsatzsteuerliche Organschaft). Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 16.525 T€ (Vorjahr: 17.797 T€).
Die Forderungen gegen die Stadt Regensburg betrafen zum 31.12.2021 Leistungen und weiterverrechnete Kosten von 467 T€.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
4 Rückstellungen
Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stand | 31.12.2022 T€ | 31.12.2021 T€ |
Urlaubs- und Gleitzeitansprüche | 1.171 | 1.048 |
weitere Personalkosten | 568 | 630 |
ausstehende Rechnungen | 75 | 237 |
Umlageverpflichtung | 155 | 150 |
Rückerstattung ÖPNV-Rettungsschirm / 9-€-Ticket | 2.050 | 790 |
Sonstiges | 17 | 18 |
sonstige Rückstellungen gesamt | 4.036 | 2.873 |
5 Verbindlichkeiten
Restlaufzeit bis 1 Jahr T€ | Restlaufzeit mehr als 1 Jahr T€ | Stand 31.12.2022 T€ | Stand 31.12.2021 T€ | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.775 | 6.535 | 9.310 | 10.535 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.494 | - | 1.494 | 1.168 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.090 | - | 1.090 | 5.289 |
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg | 295 | - | 295 | - |
sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern) | 1.321 (124) | - (-) | 1.321 (124) | 3.024 (123) |
Verbindlichkeiten gesamt | 6.975 | 6.535 | 13.510 | 20.016 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2022 enthalten einen Betrag von 498 T€ mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Forderungen 1.275 T€
(Vorjahr: 5.423 T€) und beinhalten Kassenkredite von 400 T€ (Vorjahr: 2.450 T€). Zum 31.12.2021 bestanden Rückzahlungsverpflichtungen an die Regensburger Verkehrsverbund GmbH von 2.022 T€. Die restlichen Verbindlichkeiten resultieren wie im Vorjahr vor allem aus Lieferungen und Leistungen. Die aufgerechneten Forderungen betreffen wie im Vorjahr fast vollumfänglich Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg belaufen sich vor Aufrechnung mit Forderungen auf 311 T€ und betreffen fast ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen. Die aufgerechneten Forderungen entfallen vollumfänglich auf Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Zuschüsse für die Busbeschaffung (1.155 T€; Vorjahr: 1.930 T€) sowie weitere (Investitions-)Zuschüsse von 12 T€ (Vorjahr: 938 T€). Nach Abschluss der entsprechenden Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich die Einstellung der Zuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Vorjahres enthielten 7.610 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: 842 T€). Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten des Vorjahres betrugen weniger als ein Jahr.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
6 Umsatzerlöse
01.01. – 31.12 | 2022 T€ | 2021 T€ |
Erträge aus der Erbringung der Betriebsleistung für die Regensburger Verkehrsverbund GmbH | 36.689 | 32.471 |
sonstige Umsatzerlöse | 3.807 | 3.488 |
Umsatzerlöse gesamt | 40.496 | 35.959 |
7 sonstige betriebliche Erträge
In diesem Posten ist ein ÖPNV-Zuschuss von 1.350 T€ (Vorjahr: 1.000 T€) nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG enthalten, der von der Stadt Regensburg an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH ausgezahlt wurde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2022 eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2022 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Einführung des 9-€-Tickets in Höhe von 2.378 T€ und der COVID-19-Pandemie in Höhe von 1.463 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum Bilanzstichtag ergab eine insgesamt um 1.013 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Im Vorjahr enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2021 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 3.841 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum 31.12.2021 ergab eine um 408 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Die Berechnung des endgültigen Schadens ergab eine um 1.038 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Die zugehörige Rückstellung wurde zum 31.12.2022 entsprechend angepasst.
Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge die anteilige Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse von 1.180 T€ (Vorjahr: 435 T€) sowie zusätzlich im Vorjahr eine Zuwendung von 40 T€ nach dem Förderprogramm zur vorübergehenden Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie.
8 Materialaufwand
01.01. – 31.12 | 2022 T€ | 2021 T€ |
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.232 | 2.322 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.744 | 11.652 |
Materialaufwand gesamt | 16.976 | 13.974 |
9 Personalaufwand
01.01. – 31.12 | 2022 T€ | 2021 T€ |
Löhne und Gehälter | 13.943 | 13.406 |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung) | 4.001 (1.034) | 3.787 (962) |
Personalaufwand gesamt | 17.944 | 17.193 |
10 Finanzergebnis
01.01. – 31.12 | 2022 T€ | 2021 T€ |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon aus verbundenen Unternehmen) | 19 (19) | 18 (18) |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 24.534 | - 19.749 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an verbundene Unternehmen) | - 140 (- 42) | - 109 (- 23) |
Finanzergebnis gesamt | - 24.655 | - 19.840 |
Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.022.600,00 €. Alleinige Gesellschafterin ist das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg.
Aufsichtsrat
Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, Vorsitzende des Aufsichtsrats
Gabriele Opitz, Stadträtin, Zahnärztin, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats
Thomas Kleinert, Konzernbetriebsratsvorsitzender der das Stadtwerk Regensburg GmbH, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Michael Achmann, Stadtrat, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Andreas Bach, Busfahrer
Eva Brandl, ehem. Betriebsratsvorsitzende der REWAG KG
Bernadette Dechant, Stadträtin, Verwaltungsangestellte
Jürgen Eberwein, Stadtrat, Kriminalhauptkommissar
Dr. Astrid Freudenstein, Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, MdB a. D.
Özgür Geles, Betriebsrat, Busfahrer
Joachim Graf, Stadtrat, Lehrer
Tobias Haidt, Betriebsrat, Personaldisponent
Hans Holler, Stadtrat, Führungskraft
Anna Hopfe, Stadträtin, Studentin
Michael Lehner, Stadtrat, Unternehmer
Lydia Manetschkin, stellv. Betriebsratsvorsitzende der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, Busfahrerin
Thomas Straub, Stadtrat, Projektleiter
Thomas Thurow, Stadtrat, Unternehmer
Geschäftsführung
Dipl.-Volkswirt Manfred Koller, Geschäftsführer
Sonstige Angaben
Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Ergebnisabführungsvertrag mit der Regensburger Verkehrsverbund GmbH. Der geplante zu übernehmende Verlust dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 25,6 Mio. €. Zahlungsverpflichtungen ergeben sich außerdem aus Dienstleistungsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG und der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Für das Geschäftsjahr 2023 resultieren hieraus geplante Mittelabflüsse von insgesamt netto 2,7 Mio. €. Das Bestellobligo zum 31.12.2022 belief sich auf netto 7,2 Mio. € und resultiert größtenteils aus der Busbeschaffung (6,5 Mio. €). Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.
Im Geschäftsjahr 2022 waren ohne Auszubildende durchschnittlich 318 (Vorjahr: 305) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden 38 (Vorjahr: 40) Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer hinzugerechnet.
Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022 haben sich nicht ereignet.
Die Geschäftsführung erhält ihre Bezüge von der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Die Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg GmbH sind in Personalunion auch Aufsichtsräte der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH. Die Vergütungen werden ausschließlich vom Mutterunternehmen bezahlt.
Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
01.01. – 31.12. | 2022 T€ | 2021 T€ |
Umsatzerlöse | 10 | 17 |
sonstige betriebliche Erträge | - 381 | 225 |
Materialaufwand | - 97 | - 27 |
Personalaufwand | - 5 | - 20 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | - 15 | - 101 |
periodenfremdes Ergebnis gesamt | - 488 | 94 |
Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2022 eine Kürzung von 630 T€, die aus der Berechnung des endgültigen Schadens für den ÖPNV-Rettungsschirm 2021 resultieren.
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH wird mit ihrer Tochtergesellschaft in den befreienden Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, einbezogen. Die das Stadtwerk Regensburg GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.
Regensburg, den 03. Mai 2023
das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH
Geschäftsführung
Manfred Koller