Allgemeine Angaben

Die das Stadtwerk Regensburg GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1611. 

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Sachanlagen werden größtenteils entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für das restliche Sachanlagevermögen – insbesondere bei älteren Bauten – wird gemäß dem unterstellten Werteverzehr ein degressiver Abschreibungssatz angewandt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. 

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens betragen:
 

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten3 bis 5 Jahre
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken5 bis 95 Jahre
technische Anlagen und Maschinen2 bis 25 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung2 bis 23 Jahre


Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.