Sonstige Angaben
Die zahlreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) führten bei der das Stadtwerk Regensburg GmbH und einem Teil ihrer Tochterunternehmen zu negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf in den Jahren 2020 und 2021. Anfang April 2022 wurden die Corona-Eindämmungsmaßnahmen weitgehend aufgehoben; dennoch wird die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt. Demnach kann derzeit nicht realistisch eingeschätzt werden, wie lange und in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie anhält.
Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der restlichen Einzahlungsverpflichtung gegenüber der REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG in Höhe von 0,8 Mio. € sowie aus Dienstleistungsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (geplante Zahlungen im Jahr 2022: netto 0,6 Mio. €) und mit der das Stadtwerk Regensburg.Dienstleistungen GmbH (geplante Zahlungen im Jahr 2022: netto 0,9 Mio. €). Aus Energiebezugsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG resultieren für das Geschäftsjahr 2022 geplante Zahlungsverpflichtungen von netto 0,5 Mio. €. Zwischen der das Stadtwerk Regensburg GmbH und ihren 100%igen Tochtergesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Per Saldo ist für das Geschäftsjahr 2022 hieraus eine Verlustübernahme von 18,4 Mio. € geplant. Das Bestellobligo zum 31.12.2021 belief sich auf netto 4,9 Mio. € und resultiert größtenteils aus der Parkraumbewirtschaftung. Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.
Im Geschäftsjahr 2021 waren ohne Auszubildende durchschnittlich 28 (Vorjahr: 27) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden fünf (Vorjahr: fünf) Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer hinzugerechnet.
An ehemalige Geschäftsführungsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden 170 T€ (Vorjahr: 168 T€) bezahlt. Die Pensionsrückstellung für diesen Personenkreis beträgt 2.968 T€ (Vorjahr: 3.062 T€).
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Vergütungen für den Aufsichtsrat betrugen 104 T€ (Vorjahr: 100 T€).
Für drei Darlehen (Stand 31.12.2021: 11.057 T€), deren Verzinsung mit dem 3-Monats-Euribor erfolgt, bestehen Bewertungseinheiten mit Zinssatzswap-Vereinbarungen. Die Zinsrisiken sind wie folgt vollständig abgesichert:
Laufzeit bis | Anzahl Darlehen | Bezugsbetrag (Nominalbetrag) | beizulegender Wert (Marktwert) |
zum 31.12.2021 | zum 31.12.2021 | ||
T€ | T€ | ||
2032 | 1 | 1.187 | - 155 |
2037 | 2 | 9.870 | - 1.967 |
Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Umsatzerlöse | 15 | 33 |
sonstige betriebliche Erträge | 152 | 70 |
Materialaufwand | - 8 | - |
Personalaufwand | 18 | 2 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | - 50 | - 67 |
Zinsergebnis | 60 | 8 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3 | - 310 |
sonstige Steuern | 1 | 93 |
periodenfremdes Ergebnis gesamt | 191 | - 171 |
Die Berechnung der latenten Steuern umfasst die ertragsteuerliche Organschaft der das Stadtwerk Regensburg GmbH. Aus zeitlichen, sich in der Zukunft voraussichtlich abbauenden Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen ergibt sich ein steuerrechtliches Mehrvermögen von 43,3 Mio. € (Vorjahr: 56,1 Mio. €), das sich aus einer aktivischen Differenz von 43,3 Mio. € (Vorjahr: 57,9 Mio. €) und einer passivischen Differenz von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) zusammensetzt. Die Unterschiede sind entstanden bei Sachanlagen, Finanzanlagen und Rückstellungen (im Vorjahr: zusätzlich bei Vorräten und Forderungen). Bei einem im Vergleich zur Vorperiode unveränderten Steuersatz von 15,825 % ergeben sich hieraus aktive latente Steuern von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €), die in der Bilanz gemäß §274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt wurden.
Der ausschüttungsgesperrte Betrag beläuft sich auf 273.558,00 € (Vorjahr: 388.461,00 €) und ergibt sich nach §253 Abs. 6 HGB.
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt.
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH ist als Mutterunternehmen gemäß §290 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.
Vorschlag zur Behandlung des Bilanzverlustes
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 8.841.544,62 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Regensburg, den 03. Mai 2022
das Stadtwerk Regensburg GmbH
Geschäftsführung
Manfred Koller