Die zahlreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) führten bei der das Stadtwerk Regensburg GmbH und einem Teil ihrer Tochterunternehmen zu negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf in den Jahren 2020 und 2021. Anfang April 2022 wurden die Corona-Eindämmungsmaßnahmen weitgehend aufgehoben; dennoch wird die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt. Demnach kann derzeit nicht realistisch eingeschätzt werden, wie lange und in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie anhält.

Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der restlichen Einzahlungsverpflichtung gegenüber der REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG in Höhe von 0,8 Mio. € sowie aus Dienstleistungsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (geplante Zahlungen im Jahr 2022: netto 0,6 Mio. €) und mit der das Stadtwerk Regensburg.Dienstleistungen GmbH (geplante Zahlungen im Jahr 2022: netto 0,9 Mio. €). Aus Energiebezugsverträgen mit der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG resultieren für das Geschäftsjahr 2022 geplante Zahlungsverpflichtungen von netto 0,5 Mio. €. Zwischen der das Stadtwerk Regensburg GmbH und ihren 100%igen Tochtergesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Per Saldo ist für das Geschäftsjahr 2022 hieraus eine Verlustübernahme von 18,4 Mio. € geplant. Das Bestellobligo zum 31.12.2021 belief sich auf netto 4,9 Mio. € und resultiert größtenteils aus der Parkraumbewirtschaftung. Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.

Im Geschäftsjahr 2021 waren ohne Auszubildende durchschnittlich 28 (Vorjahr: 27) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden fünf (Vorjahr: fünf) Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer hinzugerechnet.

An ehemalige Geschäftsführungsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden 170 T€ (Vorjahr: 168 T€) bezahlt. Die Pensionsrückstellung für diesen Personenkreis beträgt 2.968 T€ (Vorjahr: 3.062 T€).

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Vergütungen für den Aufsichtsrat betrugen 104 T€ (Vorjahr: 100 T€).

Für drei Darlehen (Stand 31.12.2021: 11.057 T€), deren Verzinsung mit dem 3-Monats-Euribor erfolgt, bestehen Bewertungseinheiten mit Zinssatzswap-Vereinbarungen. Die Zinsrisiken sind wie folgt vollständig abgesichert:
 

Laufzeit bisAnzahl DarlehenBezugsbetrag (Nominalbetrag)beizulegender Wert (Marktwert)
  zum 31.12.2021zum 31.12.2021
  T€T€
203211.187- 155
203729.870- 1.967