Allgemeine Angaben

Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1752. 

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Fremdkapitalzinsen, die mit dem Bau der Donau-Arena anfielen, wurden bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung im Jahr 1999 in voller Höhe in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten2 bis 5 Jahre
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken5 bis 50 Jahre
technische Anlagen und Maschinen5 bis 25 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung2 bis 25 Jahre

 

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. 

Die Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für einen Teil der Hilfs- und Betriebsstoffe in Anspruch genommen.