Anhang
Allgemeine Angaben
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1751.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß # 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Entsprechend der Änderungsverordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurden die Bilanzposten in der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erweitert.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach # 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3 bis 8 Jahre |
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3 bis 50 Jahre |
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 3 bis 25 Jahre |
Fahrzeuge für Personenverkehr | 3 bis 6 Jahre |
Maschinen und maschinelle Anlagen | 5 bis 20 Jahre |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 20 Jahre |
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für Hilfsstoffe in Anspruch genommen.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.
Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden seit dem 01.01.2021 grundsätzlich in einem Sonderposten passiviert und entsprechend dem Abschreibungssatz des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufgelöst. Die bis zum 31.12.2020 erhaltenen Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Zinsabgrenzungen für Bankkredite werden in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.
Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:
Angaben in T€ | Anschaffungs -bzw. Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
Stand | Zugänge | Um-buchungen | Abgänge | Stand | Stand | Zugänge | Um-buchungen | Abgänge | Stand | Stand | Stand | |
01.01.21 | 31.12.21 | 01.01.21 | 31.12.21 | 31.12.21 | 31.12.20 | |||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.824 | 27 | - | - | 1.851 | 1.479 | 154 | - | - | 1.633 | 218 | 345 |
geleistete Anzahlungen | 217 | 326 | - | - | 543 | - | - | - | - | - | 543 | 217 |
2.041 | 353 | - | - | 2.394 | 1.479 | 154 | - | - | 1.633 | 761 | 562 | |
Sachanlagen | ||||||||||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 30.474 | 22 | 169 | 0 | 30.665 | 21.788 | 479 | - | - | 22.267 | 8.398 | 8.686 |
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 1.773 | 24 | - | 1 | 1.796 | 1.349 | 103 | - | 0 | 1.452 | 344 | 424 |
Fahrzeuge für Personenverkehr | 31.035 | 6.661 | 396 | 2.815 | 35.277 | 23.940 | 3.484 | - | 2.815 | 24.609 | 10.668 | 7.095 |
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den beiden vorgenannten Posten gehören | 1.954 | 331 | 5 | - | 2.290 | 1.580 | 67 | - | - | 1.647 | 643 | 374 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.373 | 297 | 234 | - | 5.904 | 3.974 | 480 | - | - | 4.454 | 1.450 | 1.399 |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.346 | 2.401 | - 804 | 389 | 2.554 | - | - | - | - | - | 2.554 | 1.346 |
71.955 | 9.736 | - | 3.205 | 78.486 | 52.631 | 4.613 | - | 2.815 | 54.429 | 24.057 | 19.324 | |
Finanzanlagen | ||||||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 180 | - | - | - | 180 | - | - | - | - | - | 180 | 180 |
Beteiligungen | 20 | - | - | - | 20 | - | - | - | - | - | 20 | 20 |
sonstige Ausleihungen | 2 | - | - | - | 2 | - | - | - | - | - | 2 | 2 |
202 | - | - | - | 202 | - | - | - | - | - | 202 | 202 | |
Gesamt | 74.198 | 10.089 | - | 3.205 | 81.082 | 54.110 | 4.767 | - | 2.815 | 56.062 | 25.020 | 20.088 |
Bei den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind in der Spalte Zugänge erhaltene Zuschüsse von insgesamt 527 T€ abgesetzt. Sie entfallen auf „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ mit 352 T€ und auf „Anlagen im Bau“ mit 175 T€.
Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis 2021 |
% | T€ | T€ | |
Regensburger Verkehrsverbund GmbH, Regensburg 1) | 51,00 | 347 | - 19.749 |
1) Ergebnis vor Verlustübernahme
Es handelt sich ausschließlich um Hilfs- und Betriebsstoffe.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 143 | 311 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 17.799 | 14.826 |
Forderungen gegen die Stadt Regensburg | 888 | 396 |
sonstige Vermögensgegenstände | 196 | 288 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt | 19.026 | 15.821 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Verbindlichkeiten 18.606 T€ (Vorjahr: 15.603 T€) und betreffen insbesondere die vertragliche Verlustübernahme durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH (18.013 T€; Vorjahr: 15.152 T€). Außerdem bestehen gegen die das Stadtwerk Regensburg GmbH Erstattungsansprüche aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (noch nicht abziehbare Vorsteuer) von 511 T€ (Vorjahr: 446 T€). Wie im Vorjahr bestehen die aufgerechneten Verbindlichkeiten vollumfänglich gegenüber der das Stadtwerk Regensburg GmbH und betreffen größtenteils die umsatzsteuerliche Organschaft. Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 17.797 T€ (Vorjahr: 14.821 T€).
Die Forderungen gegen die Stadt Regensburg betreffen Leistungen. Zum 31.12.2021 sind in dieser Position zusätzlich weiterverrechnete Kosten von 467 T€ ausgewiesen.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Urlaubs- und Gleitzeitansprüche | 1.048 | 681 |
weitere Personalkosten | 630 | 589 |
ausstehende Rechnungen | 237 | 32 |
Umlageverpflichtung | 150 | 152 |
Rückerstattung ÖPNV-Rettungsschirm | 790 | 460 |
Sonstiges | 18 | 17 |
sonstige Rückstellungen gesamt | 2.873 | 1.931 |
Restlaufzeit | Restlaufzeit | Stand | Stand | |
bis 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.925 | 7.610 | 10.535 | 7.902 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.168 | - | 1.168 | 630 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.289 | - | 5.289 | 3.818 |
sonstige Verbindlichkeiten | 3.024 | - | 3.024 | 1.367 |
(davon aus Steuern) | (123) | (-) | (123) | (128) |
Verbindlichkeiten gesamt | 12.406 | 7.610 | 20.016 | 13.717 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31.12.2021 enthalten einen Betrag von 842 T€ mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen vor Aufrechnung mit Forderungen 5.423 T€ (Vorjahr: 4.955 T€) und beinhalten Kassenkredite von 2.450 T€ (Vorjahr: 1.650 T€) sowie Rückzahlungsverpflichtungen an die Regensburger Verkehrsverbund GmbH von 2.022 T€ (Vorjahr: 2.260 T€). Daneben handelt es sich wie im Vorjahr vor allem um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die aufgerechneten Forderungen zum 31.12.2021 betreffen fast vollumfänglich Leistungen. Im Vorjahr betrafen die aufgerechneten Forderungen hauptsächlich Ansprüche gegen die Regensburger Verkehrsverbund GmbH, die weitgehend aus überzahlten Abschlägen auf den zu übernehmenden Verlust resultierten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Zuschüsse für die Busbeschaffung (1.930 T€; Vorjahr: 1.180 T€) sowie zum 31.12.2021 weitere Investitionszuschüsse von 938 T€. Nach Abschluss der entsprechenden Investitionsmaßnahmen erfolgt die Einstellung der Zuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse (bei Busbeschaffungen) bzw. eine Absetzung der Zuschüsse von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Vorjahres enthielten 5.832 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: - T€). Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten des Vorjahres betrugen weniger als ein Jahr.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Erträge aus der Erbringung der Betriebsleistung für die Regensburger Verkehrsverbund GmbH | 32.471 | 32.137 |
sonstige Umsatzerlöse | 3.488 | 3.451 |
Umsatzerlöse gesamt | 35.959 | 35.588 |
In diesem Posten ist wie im Vorjahr ein ÖPNV-Zuschuss von 1.000 T€ nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG enthalten, der von der Stadt Regensburg an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH ausgezahlt wurde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2021 eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2021 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 3.841 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum Bilanzstichtag ergab eine um 408 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Im Vorjahr enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2020 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 2.073 T€ (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum 31.12.2020 ergab eine um 460 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um diesen Betrag vermindert und gleichzeitig eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Die Berechnung des endgültigen Schadens ergab eine um 382 T€ überhöhte Billigkeitsleistung. Die zugehörige Rückstellung wurde zum 31.12.2021 entsprechend angepasst.
Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Zuwendung von 40 T€ (Vorjahr: 23 T€) nach dem Förderprogramm zur vorübergehenden Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie erstmals im Geschäftsjahr 2021 die anteilige Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse von 435 T€.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.322 | 1.868 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 11.652 | 10.930 |
Materialaufwand gesamt | 13.974 | 12.798 |
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Löhne und Gehälter | 13.406 | 12.691 |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 3.787 | 3.648 |
(davon für Altersversorgung) | (962) | (1.011) |
Personalaufwand gesamt | 17.193 | 16.339 |
In den Abschreibungen auf Sachanlagen waren im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen von 72 T€ enthalten.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 18 | 29 |
(davon aus verbundenen Unternehmen) | (18) | (29) |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 19.749 | - 16.971 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 109 | - 97 |
(davon an verbundene Unternehmen) | (- 23) | (- 12) |
Finanzergebnis gesamt | - 19.840 | - 17.039 |
Die Zinsaufwendungen enthalten Rückstellungsaufzinsungen in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 3 T€).