Allgemeine Angaben

Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1751.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß # 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Entsprechend der Änderungsverordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurden die Bilanzposten in der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erweitert.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach # 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:
 

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten3 bis 8 Jahre
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken3 bis 50 Jahre
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen3 bis 25 Jahre
Fahrzeuge für Personenverkehr3 bis 6 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen5 bis 20 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung2 bis 20 Jahre


Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung  fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.