Anhang
Allgemeine Angaben
Die das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 1750.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen werden entsprechend dem unterstellten Werteverzehr planmäßig weitgehend linear und in geringem Umfang degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibung erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der degressive Abschreibungssatz beträgt grundsätzlich das Zwei- bis Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens jedoch 25 %. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate.
Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens betragen:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3 bis 5 Jahre |
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10 Jahre |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 23 Jahre |
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Anspruch genommen.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.
Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Der Ansatz der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt mit dem Barwert der Verpflichtungen für Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückstände ab Beginn der jeweiligen Altersteilzeitverhältnisse. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie ein Einkommenstrend von grundsätzlich 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.) zugrunde. Eine Fluktuationsrate wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundes-bank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (siebenjähriger Durchschnitt) angesetzt (zum 31.12.2021 betrug dieser 1,35 % p. a.; Vorjahr: 1,60 % p. a.). Wertguthaben aus Altersteilzeitverhältnissen werden gemäß den Vorschriften zur gesetzlichen Insolvenzsicherung abgesichert. Es handelt sich dabei um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungs-verordnung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.
Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:
Angaben in T€ | Anschaffungs -bzw. Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
Stand | Zugänge | Um-buchungen | Abgänge | Stand | Stand | Zugänge | Um-buchungen | Abgänge | Stand | Stand | Stand | |
01.01.21 | 31.12.21 | 01.01.21 | 31.12.21 | 31.12.21 | 31.12.20 | |||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 200 | 9 | - | - | 209 | 171 | 10 | - | - | 181 | 28 | 29 |
200 | 9 | - | - | 209 | 171 | 10 | - | - | 181 | 28 | 29 | |
Sachanlagen | ||||||||||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 24 | - | - | - | 24 | 23 | 0 | - | - | 23 | 1 | 1 |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.472 | 82 | - | 4 | 1.550 | 1.077 | 110 | - | 4 | 1.183 | 367 | 395 |
Anlagen im Bau | 58 | - | - | - | 58 | - | - | - | - | - | 58 | 58 |
1.554 | 82 | - | 4 | 1.632 | 1.100 | 110 | - | 4 | 1.206 | 426 | 454 | |
Gesamt | 1.754 | 91 | - | 4 | 1.841 | 1.271 | 120 | - | 4 | 1.387 | 454 | 483 |
Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 145 | 128 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 450 | 453 |
Forderungen gegen die Stadt Regensburg | 122 | 131 |
sonstige Vermögensgegenstände | 15 | 12 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt | 732 | 724 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen die Stadt Regensburg betreffen wie im Vorjahr weitgehend Wartungs- und Reparaturleistungen.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Der Ansatz der Altersteilzeitverpflichtungen entspricht den versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen zum 31.12.2021 beträgt 31 T€. Dem steht ein zu verrechnendes Vermögen (Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut) mit einem beizulegenden Wert (entspricht den Anschaffungskosten) von 52 T€ gegenüber. Im Vorjahr ergab sich ein Passivüberhang; wir verweisen auf die Erläuterungen der Rückstellungen.
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Urlaubs- und Gleitzeitansprüche | 265 | 207 |
Altersteilzeit | - | 18 |
weitere Personalkosten | 156 | 137 |
Sonstiges | 13 | 13 |
sonstige Rückstellungen gesamt | 434 | 375 |
Der Ansatz der Altersteilzeitverpflichtungen im Vorjahr entsprach den versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen zum 31.12.2020 betrug 65 T€. Dem stand ein zu verrechnendes Vermögen (Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut) mit einem beizulegenden Wert (entspricht den Anschaffungskosten) von 47 T€ gegenüber. Im Berichtsjahr ergibt sich ein Aktivüberhang; wir verweisen auf die Erläuterungen zum aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74 | 99 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 518 | 556 |
sonstige Verbindlichkeiten | 43 | 39 |
(davon aus Steuern) | (38) | (38) |
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (0) | (0) |
Verbindlichkeiten gesamt | 635 | 694 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich hinsichtlich ihrer Art wie folgt zusammen:
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Vertragliche Gewinnabführung | 498 | 564 |
Steuern aus Organschaft | 5 | 5 |
Lieferungen und Leistungen | 14 | - 13 |
Sonstiges | 1 | - |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gesamt | 518 | 556 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit einem Betrag von 506 T€ (Vorjahr: in voller Höhe) auf die Gesellschafterin.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Wartungs- und Instandhaltungsleistungen | 8.202 | 8.288 |
Sonstiges | 391 | 386 |
Umsatzerlöse gesamt | 8.593 | 8.674 |
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.899 | 2.208 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 852 | 818 |
Materialaufwand gesamt | 2.751 | 3.026 |
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Löhne und Gehälter | 3.525 | 3.428 |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 1.033 | 973 |
(davon für Altersversorgung) | (268) | (259) |
Personalaufwand gesamt | 4.558 | 4.401 |
Das Finanzergebnis errechnet sich aus Zinserträgen von 451,40 € (Vorjahr: 222,22 €) abzüglich Zinsaufwendungen von 959,00 € (Vorjahr: 1.351,00 €). Die Zinserträge resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus verbundenen Unternehmen. Die Zinsaufwendungen betreffen wie im Vorjahr vollumfänglich Rückstellungsaufzinsungen.