Risiko- und Chancenbericht
Das auf dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie den IDW PS 340 und 981 beruhende Risikomanagementsystem der SDL ist in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Im Risikomanagementhandbuch werden die für die Gesellschaft spezifischen Risiken und Vorgehensweisen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung festgehalten. Durch periodische Ermittlung der aktuellen Unternehmensrisiken sowie durch Fortschreibung und Aktualisierung des Risikomanagementhandbuchs erfolgt eine kontinuierliche und systematische Anpassung. Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Controllingprozess sowie die Berichterstattung an Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Ziel ist es, potentielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie durch wirksame Maßnahmen zu steuern und zu reduzieren. Im Berichtszeitraum bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken und aus heutiger Sicht sind solche für die absehbare Zukunft nicht erkennbar. Die Risikosituation der SDL wird aktuell als unwesentlich eingestuft.
Für ein Unternehmen ist es notwendig, das regelkonforme Geschäftsverhalten der Geschäftsleitung sowie von Führungskräften und Mitarbeitern zu regeln. Dies trägt dazu bei, das Ansehen des Unternehmens zu bewahren und Negativschlagzeilen zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein Compliance-Management-System eingeführt, das stetig weiterentwickelt wird.
Chancen und Risiken der SDL ergeben sich im Allgemeinen aus ihrer Stellung als Dienstleisterin für die das Stadtwerk Regensburg GmbH und deren Parkraumbewirtschaftung.
Seit Beginn des Jahres 2020 wird in Deutschland das Ziel verfolgt, die Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) einzudämmen. Anfang April 2022 wurden die Corona-Eindämmungsmaßnahmen weitgehend aufgehoben; dennoch wird die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt. Demnach kann derzeit nicht realistisch eingeschätzt werden, wie lange und in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie anhält. Wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die SDL sind nicht zu erwarten. Im Personalbereich kann – wie seit Pandemiebeginn bereits in geringem Umfang ausgeübt – auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgegriffen werden. Bis auf Weiteres unterliegen Ausgaben in Höhe von über 5.000 € dem Genehmigungsvorbehalt durch die Geschäftsführung.
Aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten für Sicherungsgeschäfte sind keine Risiken vorhanden, da die Gesellschaft keine entsprechenden Geschäfte tätigt.