Geschäftsverlauf
Die zahlreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) führten bei der SMO im Geschäftsjahr 2021 wie in der Vorperiode zu Leistungseinschränkungen und einem deutlich verringerten Fahrgastaufkommen bei der Busbeförderung. Die gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegene Betriebsleistung (+ 0,07 Mio. Wagenkilometer) unterschritt bedingt durch die Corona-Pandemie erneut den Planwert um 0,38 Mio. Wagenkilometer (- 6,2 %). Sie betrug 5,88 Mio. Wagenkilometer und wurde mit 4,36 Mio. Wagenkilometer mit eigenen Bussen (- 2,0 %) und mit 1,52 Mio. Wagenkilometer im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarungen von sonstigen privaten Verkehrsunternehmern (+ 11,8 %) durch-geführt. Der Umsatz aus der Betriebsleistung stieg dadurch um 0,4 Mio. € (+ 1,0 %) auf 32,5 Mio. € an, lag jedoch um 1,7 Mio. € unter Plan. Die Vergütungssätze für das von der RVV zu entrichtende Betriebsleistungsentgelt wurden gegenüber dem Vorjahr aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen (kostenindexiert) zum 01.01.2021 angepasst.
Die SMO hat im Geschäftsjahr 2021 eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2021 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 3,8 Mio. € (sog. ÖPNV-Rettungsschirm) erhalten. Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum Bilanzstichtag ergab eine um 0,4 Mio. € überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurde in entsprechender Höhe eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Im Vorjahr erhielt die SMO eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung im Haushaltsjahr 2020 für den Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Höhe von 2,1 Mio. € (sog. ÖPNV-Rettungsschirm). Eine vorläufige Berechnung des entstandenen Schadens zum 31.12.2020 ergab eine um 0,5 Mio. € überhöhte Billigkeitsleistung. Auf der Grundlage des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurde in entsprechender Höhe eine Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung gebildet. Die Berechnung des endgültigen Schadens ergab eine um 0,4 Mio. € überhöhte Billigkeitsleistung. Die zugehörige Rückstellung wurde zum 31.12.2021 entsprechend angepasst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist damit der ÖPNV-Rettungsschirm-Zuschuss mit 3,5 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr der ÖPNV-Rettungsschirm-Zuschuss nur auf den Zeitraum September bis Dezember 2020 entfiel; der Corona-bedingte Schaden des Zeitraums März bis August 2020 wurde durch die RVV gegenüber dem Freistaat Bayern geltend gemacht.
Die betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich um 3,0 Mio. € erhöht. Sie blieben jedoch um 2,4 Mio. € deutlich unter dem Planansatz.
Das negative Finanzergebnis von 19,8 Mio. €, welches von den Aufwendungen aus dem zu übernehmenden RVV-Verlust geprägt ist, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Mio. € verschlechtert. Hauptgrund sind Corona-bedingte Umsatzeinbußen, welche nicht wie in der Vorperiode durch ÖPNV-Rettungsschirm-Zuschüsse direkt bei der RVV ausgeglichen wurden.
Der von der das Stadtwerk Regensburg GmbH zu übernehmende Verlust beträgt 18,0 Mio. € und fiel im Vergleich zur Vorperiode um 2,9 Mio. € höher aus. Die ursprüngliche Planung sah einen Jahresfehlbetrag (vor Verlustübernahme) von 22,6 Mio. € vor; dieser setzte sich zusammen aus einem negativen Ergebnis aus dem Eigengeschäft (2,9 Mio. €) und dem zu übernehmenden RVV-Verlust (19,7 Mio. €).